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   VG Augsburg, 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379   

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https://dejure.org/2014,35408
VG Augsburg, 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379 (https://dejure.org/2014,35408)
VG Augsburg, Entscheidung vom 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379 (https://dejure.org/2014,35408)
VG Augsburg, Entscheidung vom 10. November 2014 - Au 5 K 14.30379 (https://dejure.org/2014,35408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Mazedonien; Abschiebungsverbote (verneint); medizinische Versorgung; psychiatrische Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankheitsgründe als Prüfungsmaßstab zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote; Prüfung von Abschiebungshindernissen i. R. der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Mazedonien

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Vorschrift erforderlich, aber auch ausreichend, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, die diesem alsbald nach seiner Rückkehr in die Heimat droht (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris; B.v. 23.7.2007 - 10 B 85.07 - juris).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379
    Die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG können aber auch dann vorliegen, wenn im Herkunftsland zwar geeignete Behandlungsmöglichkeiten bestehen, die für den betreffenden Rückkehrer aber im Einzelfall aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.2002 - 1 C 1.02 - juris).
  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379
    Die Entscheidung des Bundesamtes zu § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG unterliegt nicht den eingeschränkten und strengen Wiederaufgreifensvoraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG, denn die einschränkende Verweisung des § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gilt nur für den erneuten Asylantrag (Folgeantrag), der gerade nicht das Schutzersuchen nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG umfasst (BVerfG, B.v. 21.6.2000 - 2 BvR 1989/97 - NVwZ 2000, 907 ff.; BVerwG, U.v. 7.9.1999 - 1 C 6.99 - InfAuslR 2000, 16 ff.).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379
    Das Erfordernis einer besonderen Intensität der drohenden Gesundheitsschäden bzw. -zustände folgt zum einen aus dem der Vorschrift des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG immanenten Zumutbarkeitsgedankens bei einer Rückkehr sowie aus der gleichen hohen Stufe der von der Vorschrift geschützten drei Rechtsgüter - Leib, Leben, Freiheit - (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1997 - 9 C 13.96 - NVwZ 1998, 526 ff.).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379
    Die Entscheidung des Bundesamtes zu § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG unterliegt nicht den eingeschränkten und strengen Wiederaufgreifensvoraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG, denn die einschränkende Verweisung des § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gilt nur für den erneuten Asylantrag (Folgeantrag), der gerade nicht das Schutzersuchen nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG umfasst (BVerfG, B.v. 21.6.2000 - 2 BvR 1989/97 - NVwZ 2000, 907 ff.; BVerwG, U.v. 7.9.1999 - 1 C 6.99 - InfAuslR 2000, 16 ff.).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379
    Dies ist dann der Fall, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder sogar lebensbedrohlich verschlechtern würde (vgl. BVerwG, U.v. 29.7.1999 - 9 C 2.99 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2006 - 13 A 1740/05

    Serbien, Kosovo, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379
    Eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist dementsprechend auch nicht schon bei einer befürchteten ungünstigen Entwicklung des Gesundheitszustandes anzunehmen, sondern nur bei außergewöhnlich schweren körperlichen oder psychischen Schäden (vgl. OVG NRW, B.v. 20.9.2006 - 13 A 1740/05.A - juris).
  • BVerwG, 23.07.2007 - 10 B 85.07

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Vorschrift erforderlich, aber auch ausreichend, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, die diesem alsbald nach seiner Rückkehr in die Heimat droht (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris; B.v. 23.7.2007 - 10 B 85.07 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2007 - 13 A 1138/04

    Serbien, Kosovo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379
    Dabei muss sich der Ausländer grundsätzlich auf den Behandlungsstandard, der in seinem Herkunftsland für die von ihm geltend gemachten Erkrankungen allgemein besteht, verweisen lassen, wenn damit keine grundlegende schwerwiegende Gefährdung verbunden ist (vgl. OVG NRW, B.v. 10.1.2007 - 13 A 1138/04.A - juris).
  • VG Münster, 02.05.2013 - 6 K 2710/12

    Krankheit, Roma, Mazedonien, medizinische Versorgung, Sozialleistungen, Verlust

    Auszug aus VG Augsburg, 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379
    Die gesetzlichen Bestimmungen des Landes bieten allen ethnischen Gruppen unter gleichen Voraussetzungen Zugang zu staatlichen Leistungen (vgl. VG Münster, U.v. 2.5.2013 - 6 K 2710/12.A - juris).
  • VG Augsburg, 10.07.2012 - Au 6 E 12.30220

    Einstweiliger Rechtsschutz; kosovarischer Staatsangehöriger; Rücküberstellung

  • VG Augsburg, 09.07.2014 - Au 5 S 14.30380

    Mazedonien; Roma; Vorläufiger Rechtsschutz; Abschiebungsandrohung; Erhebliche

  • VG Augsburg, 09.07.2014 - Au 5 S 14.30380

    Mazedonien; Roma; Vorläufiger Rechtsschutz; Abschiebungsandrohung; Erhebliche

    Über diese Klage (Au 5 K 14.30379) ist noch nicht entschieden worden.

    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der am 17. Juni 2014 erhobenen Klage (Au 5 K 14.30379) gegen die im Bescheid des Bundesamtes enthaltene Abschiebungsandrohung nach Mazedonien (Ziffer 4. des Bescheides vom 2. Juni 2014) anzuordnen, hat Erfolg.

  • VG Würzburg, 22.04.2016 - W 1 K 14.30620

    Kein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis betreffend Mazedonien

    Eine Sperrung der Sozialhilfeleistungen erfolgt bei längerem Aufenthalt im Ausland nicht (vgl. VG Augsburg, U. v. 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379 - juris).
  • VG Würzburg, 18.02.2015 - W 1 S 14.30742

    Zugänglichkeit der notwendigen Versorgung

    Sozialhilfe und Krankenversicherung sind auch nicht dergestalt voneinander abhängig, dass bei Scheitern eines Sozialhilfehilfeantrags auch kein Anspruch auf Krankenversicherungsschutz bestünde (vgl. VG Münster, U.v. 2.5.2013 - 6 K 2710/12.A - juris Rn. 57 ff.; VG Augsburg, U.v. 10.11.2014 - AU 5 K 14.30379 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 31.10.2013 - AU 7 K 13.30263 - juris Rn. 20).
  • VG Würzburg, 21.04.2016 - W 1 K 14.30647

    Abschiebungsverbot aus posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) wegen der

    Auch bei Personen, deren Sozialhilfeanspruch aufgrund eines Versäumnisses der Meldepflicht infolge eines längeren Auslandsaufenthaltes vorübergehend gesperrt ist, ist grundsätzlich der Zugang zur Krankenversicherung über den öffentlichen Gesundheitsfonds (FZO) und damit zur medizinischen Versorgung gewährleistet; der Zugang ist mithin nicht von der Sozialhilfe abhängig (vgl. Auskunft der Deutschen Botschaft Skopje an das VG Braunschweig v. 9.4.2014; VG Augsburg, U.v. 10.11.2014 - Au 5 K 14.30379 - juris).
  • VG Bayreuth, 14.12.2014 - B 3 S 14.30474

    Mazedonien; sicherer Drittstaat; Krankenversicherung

    Psychiatrische Erkrankungen sind in Mazedonien ohne weiteres behandelbar und werden - ausweislich des von der Antragstellerin zu 2 vorgelegten Facharztattestes vom ... 2013 - dort auch behandelt (siehe im Einzelnen dazu VG Augsburg U. v. 10.11.2014 Az. AU 5 K 14.30379 Rn. 33 ff.).
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